Stand: 01.01.13

   «Fotograf» ist gleichbedeutend mit Daniela Juwan, Wastiangasse 16, 8010 Graz, Österreich.

 

I. Definitionen

 

Fotografische Arbeit

Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäß der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteter Arbeiten.

Fotograf

Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.

Kunde

Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen mündlich, schriftlich oder online bestellt.

Parteien

Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.

 

Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar

Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CD-ROMs, Computerfestplatten, gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

 

II. Leistung der fotografischen Arbeit

 

Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.

 

Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

 

Die Fotoapparate und –materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.

 

Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

 

Für das Shooting wird keinerlei Haftung an Sach- oder Personenschäden übernommen.

 

III. Zahlungs- und Lieferkonditionen

 

Im Allgemeinen

Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist vom Kunden bar am Shooting-Tag zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das gelieferte Material und die elektronischen Bilddaten im Besitz des Fotografen. In Ausnahmefällen wird eine Rechnung gestellt, diese ist innerhalb von 30 Tagen zu zahlen. Für eine verspätete Zahlung wird ein Verzugszins von 5%/Jahr und Mahngebühren von € 10.- für die erste Mahnung und 20.- für die 2. (= letzte) Mahnung erhoben.

 

Der Kunde verpflichtet sich bei einer Bestellung die fotografische Arbeit anzunehmen. Bei ungerechtfertigter Annahmeverweigerung der fotografischen Arbeit belastet der Fotograf die im entstandenen Kosten dem Kunden weiter.

 

Bei gewerblichen Kunden

Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor seinem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäß II Absatz 4 nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf Basis des Tarifs und beträgt 50% des Honorars, welches gemäß Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.

Diese Regel gelangt auch zur Anwendung, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.

 

Bei Privatkunden

 

Allgemein: Bilddaten sind bei privaten Aufträgen nie im Fotografenhonorar inbegriffen. Das private Copyright für die originalen Bilddaten kann separat erworben werden und berechtigt nicht zur kommerziellen Verwendung der Bilder.

 

Fotoshooting - Anmeldung

Kunden, die sich online, telefonisch oder per e-mail für ein Fotoshooting beim Fotografen anmelden und die Reservation rückbestätigen, verpflichten sich in jedem Fall zur Zahlung des vereinbarten Honorars (Shooting & Anfahrt). Der Fotograf kann nach eigenem Ermessen bei entschuldbaren Absenzen bei erfolgter Bezahlung dem Kunden einen Gutschein ausstellen.

 

Bestellungen

Der Fotograf verpflichtet sich die fotografische Arbeit innerhalb zwei bis vier Wochen nach erfolgtem Zahlungseingang dem Kunden zuzustellen. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden.

 

IV. Pflichten des Kunden nach Bezahlung der fotografischen Arbeit

 

Bereits bezahlte fotografische Arbeiten müssen innerhalb eines Jahres bezogen werden. Wird eine fotografische Arbeit später als ein Jahr nach dem Kauf in Anspruch genommen, so ist ein eventuell erfolgter Preisaufschlag auf diese fotografische Arbeit zusätzlich zu bezahlen.

 

V. Gutscheine und Spezialangebote

 

Gutscheine für ein Fotoshooting, die nicht innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden, haben so viel Wert, wie das Fotoshooting beim Ausstellungsdatum des Gutscheines gekostet hat und nicht soviel wie das Fotoshooting am Einlösetag des Gutscheines kostet.

Spezialangebote verlieren ihre Verbindlichkeit, wenn sie nicht innerhalb des angegebenen Zeitraumes angenommen werden.

 

VI. Erfüllungsort

 

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Wird ein anderer Erfüllungsort bestimmt, reist die fotografische Arbeit oder Exemplare dieser Arbeit auf Gefahr des Empfängers.

 

VII. Haftung des Fotografen

 

Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.

 

Der Fotograf ist verpflichtet, das digitale Bildmaterial des Kunden mindestens 5 Jahre über den Fotoauftrag hinaus aufzubewahren. Danach erlischt der Anspruch des Kunden auf Archivierung der Bilder durch den Fotografen.

 

VIII. Gewährleistungsansprüche

 

Der Kunde ist verpflichtet, die vom Fotografen gelieferte fotografische Arbeit unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

Dem Kunden steht ausschließlich das Recht auf Nachbesserung nach erfolgter Rückgabe des mangelhaften Produktes zu. Bei Onlinebestellungen ist eine Nachbesserung wegen Abweichungen von Eigenschaften vom Produkt (z.B. Farbunterschiede zwischen Print- und Bildschirmdarstellungen) ausgeschlossen. Die Bildbearbeitung liegt im Ermessen des Fotografen.

 

IX. Rücksendungen von Produkten

 

Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Fotografen und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung zu erfolgen.

 

X. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

 

Im Allgemeinen

Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werkes eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.

Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 100% dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

 

Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen.

 

Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

 

Rechte Dritter

Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

 

Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

 

Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurück zu erstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.

 

XI. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen

 

Gewerbliche Kunden

Der gewerbliche Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die fotografische Arbeit zu Eigenwerbung des Fotografen (insbesondere Webauftritte) verwendet werden darf. Der Fotograf behält weiter das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschließliche oder nichtausschließliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreißig Tagen seit dem Bewilligungsgesuch des Fotografen verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.

Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.

 

Privatkunden

Der Privatkunde erklärt sich damit einverstanden (Model Release), dass die fotografische Arbeit des Fotografen verwendet werden darf.

Fotografische Arbeiten, die dem Fotografen zu anderen Zwecken dienen sollen, erfordern die Zustimmung des Privatkunden. Aktfotos und Bilder die Nacktheit zeigen, bedürfen in jedem Fall die Zustimmung des Privatkunden.